Aktuelles

Seit 1997 sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, Dienstleistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht werden, nach den Regularien der VOF/VgV zu vergeben, sofern sie einen festgelegten Schwellenwert übersteigen.
Architektur + Stadtplanung unterstützt durch eine konsequente Anwendung der Vergaberegelungen und die kontinuierliche Auswertung der Rechtssprechung eine reibungslose, termin- und kostengerechte Abwicklung von Vergabeverfahren der öffentlichen Hand.